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Disc Golf 

 

Seit Oktober 2022 ist der Natur- und Erlebnispark Bremervörde um eine Attraktion reicher: der Disc Golf Parcours wurde eröffnet. Die Trendsportart, welche in den letzten Jahren von allen Sportarten am meisten an Anhängern gewonnen hat, ist ein Sport für jede Generation. Entspannte Bewegung in der freien Natur, Spielspaß vom ersten Augenblick an und das soziale Miteinander machen Disc Golf zu einem Spitzen-Erlebnis für Familien und Gruppen.
Disc Golf ist eine Sportart aus den USA, die seit den späten 1970er Jahren auch in Europa gespielt wird. Anstatt einen Ball mit einem Schläger zu schlagen, werden Discs geworfen, die am Ende einer Bahn in einem Fangkorb landen müssen.

Abwurf/Reihenfolge im Spiel
Gestartet wird vom jeweiligen Abwurf (Standort des Schildes). Weitergespielt wird genau von dort, wo der eigene Wurf gelandet ist. Der Werfer mit der weitesten Entfernung zum Korb wirft als erstes. Ein Fuß ist dabei direkt hinter der Disc zu positionieren. Die restlichen Spieler halten sich hinter dem Werfenden auf, um ihn nicht zu irritieren oder aus Versehen von einer Disc getroffen zu werden.
Wer auf der vorherigen Bahn am wenigsten Würfe gebraucht hat, fängt bei der nächsten Bahn an.

Hindernis/Spielgrenze
Beachtet für Besonderheiten der einzelnen Bahnen die Schilder am Abwurf. Dort sind z.B. Spielfeldgrenze (OB = Out of Bounds) oder Hindernis (Mando = Mandatory) eingetragen. Bleibt eure Scheibe außerhalb der Spielgrenze liegen oder verfehlt ein Hindernis, so erhaltet ihr einen Strafwurf. Es wird neben dem verfehlten Mando oder dort, wo die Scheibe ins OB geflogen ist weitergespielt.

Zählweise
Nach dem Korbtreffer werden die benötigten Würfe in der Scorecard notiert. Gewonnen hat, wer insgesamt die wenigsten Würfe für die gespielten Bahnen benötigt hat.

 

Disc Golf - Scheiben leihen
Disc Golf-Scheiben sind aktuell leihweise in der Tourist-Info erhältlich. Ein Satz (bestehend aus 2 Discs (Midrange - für lange Distanzen, z.B. ab Abwurf - und Putter – für kurze Distanzen, ab ca. 5 m vorm Korb) kostet Leihgebühr 4,- € plus Kaution 20,- €. Pro Person wird ein Satz verliehen.

Ihre Ansprechpartnerinnen


Tourist-Information
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-142
Fax: 04761 / 987-143
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Ein ganz besonderer Dank gilt natürlich den Sponsoren unserer Disc Golf Bahnen, ohne die eine Umsetzung kaum zu ermöglichen gewesen wäre:

Bahn 1: Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH
Bahn 2: Kurt Buck Baugesellschaft GmbH & Co. KG

Bahn 3: Thomas Holding GmbH

 

Bahn 4: Suter Dental Labor GmbH

 

Bahn 5: Volksbank eG Osterholz Bremervörde

 

Bahn 6: D. Schröder GmbH & Co. KG

 

Bahn 7: Spedition Eduard Meyer GmbH & Co. KG

 

Bahn 8: Sparkasse Rotenburg Osterholz

 

Bahn 9: Lange & Sohn GmbH & Co. KG

 


Unser Nachhaltigkeitsleitbild

 

Foto: © Hauke Müller Fotografie

Bremervörde und die Region stehen für Ursprünglichkeit und Idylle. Hier erlebt der Gast unveränderte Landschaft und natürliche Schönheit - Natur- und Kulturerlebnisse stehen im Fokus. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die gegebene Grundlage zu nutzen und auf dieser aufbauend die nachhaltige Entwicklung des Tourismus in der Region voranzutreiben. Was wir unter Nachhaltigkeit verstehen und an welchen Leitsätzen wir uns orientieren, können Sie in unserem Nachhaltigkeitsleitbild nachlesen.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen


Tourist-Information
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-142
Fax: 04761 / 987-143
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für kulturelle Veranstaltungen der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH

 


Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH als Veranstalter von Kulturveranstaltungen und den Besuchern. Der Besucher erkennt mit dem Kartenkauf die nachfolgenden Geschäftsbedingungen an, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

§ 1 – Eintrittskarten

a) Karten sind nur gültig, wenn sie bei der Tourist-Information Bremervörde oder über autorisierte Vorverkaufsstellen erworben werden.

b) Karten können ab Vorverkaufsbeginn telefonisch oder schriftlich vorbestellt werden, insofern vom Veranstalter nicht anderweitig bekannt gegeben. Bei einer Bestellung mit dem Zahlungsmodell der Vorabüberweisung werden die Karten postalisch zugestellt.

c) Die Bestellungen werden in Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und für 7 Kalendertage zur Abholung in der Tourist-Information Bremervörde reserviert, maximal jedoch bis einen Werktag vor der Veranstaltung

d) Nicht stornierte und nicht abgeholte Karten können in Rechnung gestellt werden, sofern ein Weiterverkauf nicht möglich ist.

 

§ 2 – Platzwahl

Bei den Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Das Personal kann den Besuchern bestimmte Plätze zuweisen, andernfalls besteht freie Platzwahl.

 

§ 3 – Kartenrückgabe und –tausch

a) Bei Ausfall einer Veranstaltung wird gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Eintrittspreis zurückerstattet. Hierzu ist die Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen bei der Tourist-Information Bremervörde einzureichen. Der Gegenwert der Karten, die durch eine Promotion-Aktion (Verlosung, Preisausschreiben, Vergabe von Freikarten) in Besitz des Besuchers gelangten, wird nicht ausgezahlt.

b) Bei Besetzungs – und Programmänderungen, sowie in allen übrigen Fällen ist eine teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

c) Die Rücknahme von bereits gekauften Karten ist nicht möglich. Wenn für eine Veranstaltung eine Warteliste besteht, können solche Karten über die Tourist-Information Bremervörde weiterverkauft werden.

 

§ 4 – Wetterrisiko bei Open-Air Veranstaltungen

a) Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellungen auf der Bremervörder Seebühne oder anderen Open-Air-Veranstaltungsorten auch bei wechselhafter Witterung abzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei leichtem Regen gespielt wird bzw. es zu wetterbedingten Verzögerungen des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für Dritte nicht gestattet.

b) Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung aus Witterungsgründen nicht stattfinden kann, wird von dem Veranstalter am Tag der Veranstaltung getroffen, unter Umständen auch erst kurz vor Veranstaltungsbeginn.

c) Wird eine laufende Veranstaltung abgebrochen, nachdem sie bereits mindestens 45 Minuten angedauert hat, gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf den Besuch einer anderen Vorstellung.

 

§ 5 – Veranstaltungsordnung / Hausrecht

a) Das Hausrecht des Veranstalters wird durch sein Personal ausgeübt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

b) Der Veranstalter kann eine gesonderte Hausordnung erlassen, die am Veranstaltungsort aushängt und Bestandteil dieser AGB ist.

c) Das Mitbringen von Speisen und Getränken, sowie von Tieren ist den Besuchern nicht gestattet. Das Einlasspersonal ist zu entsprechenden Taschenkontrollen berechtigt.

d) Mobiltelefone und Stundensignale an Armbanduhren sind abzuschalten. Eine Zuwiderhandlung kann den Verweis von der Veranstaltung zur Folge haben.

e) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Anfertigung von Video-, Foto- und Tonaufnahmen während der laufenden Vorstellungen strengstens untersagt ist. Jeder Fall der verbotswidrigen Aufnahme von Filmen oder Filmsequenzen bzw. verbotswidrige Anfertigung von Tonmitschnitten wird zur Anzeige gebracht. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 Euro verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.

f) Falls während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen (z.B. Pressevertreter oder Veranstalter) gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

g) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungenverstoßen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ernstlich zu besorgen steht, dass der Betroffene den Betriebsablauf oder die Veranstaltungen stören oder andere Besucher belästigen wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

 

§ 6 – Schlussbestimmungen

a) Die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch Schriftform teilweise oder insgesamt geändert werden.

b) Soweit der Gerichtsstand einem Wahlrecht der Parteien unterliegt, ist Bremervörde für die Parteien der ausschließliche Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.

c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH

Der Geschäftsführer

Bremervörde, 20.03.2020

Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"

Die Stadt Bremervörde hat sich 2021 erfolgreich um die Aufnahme in das Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" des Landes Niedersachsen beworben. Aus dem Sofortprogramm werden der Stadt Bremervörde nun aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Fördermittel in Höhe von 355.000 € zur Verfügung gestellt. Mit den Fördermitteln sollen die Folgen der COVID 19-Pandemie in den Innenstädten abgemildert werden und die zentralen Bereiche der Stadt mit passenden Konzepten zukunftssicher aufgestellt werden. In Bremervörde wurden Mittel für vier verschiedene Projekte bei der NBank beantragt, die bei einem positiven Förderbescheid bis Ende März 2023 umgesetzt werden sollen.

Projekt 1: Erstellung einer Handlungsstrategie "Resiliente Innenstädte"

Die Stadt Bremervörde beabsichtigt, sich um die Aufnahme in das EFRE-Programm „Resiliente Innenstädte“ in der EU-Förderperiode 2021-2027 zu bewerben. Laut Programmbeschreibung des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten soll das Förderprogramm Resiliente Innenstädte niedersächsischen Städten und Gemeinden eine behutsame Umgestaltung der Innenstädte ermöglichen: Lebendigkeit und Nutzungsvielfalt führen zu einer Abkehr von Monostrukturen, Beteiligungsprozesse an der Gestaltung der Innenstadt erhöhen Akzeptanz und Kreativität, die Stärkung klimagerechter Mobilitätskonzepte und eine umweltgerechtere Flächengestaltung schaffen Aufenthaltsqualität und Zukunftsfähigkeit.

In einem Wettbewerbsverfahren können 36 Städte und Gemeinden ab Mitte Oktober 2021 bis April 2022 integrierte Strategien erstellen und sich damit um Aufnahme in das Programm bewerben. 15 Städte und Gemeinden werden dann ausgewählt, die auf Grundlage ihrer eigenen Strategien und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Projekte umsetzen können. Dafür stehen ihnen in der EU-Förderperiode bis 2027 reservierte Budgets in Höhe von 3,95 Mio. Euro (Amtsbereich Lüneburg, Förderquote 60 %) bis 4,2 Mio. Euro (Amtsbereiche Braunschweig, Leine-Weser und Weser-Ems, Förderquote 40 %) zur Verfügung.
Die angestrebte Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ bedeutet eine Verstetigung der mit dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ unter dem Motto „Stadt am Wasser – Stadt im Fluss“ bereits begonnenen Kommunikationsprozesse. Durch eine gemeinschaftliche Herangehensweise und Kooperationen der innenstadtrelevanten Akteure sind die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen.

Die Strategieerstellung anhand der durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vorgegebenen Anforderungen soll durch ein externes Planungsbüro unterstützt werden. 

Projekt 2: Erneuerung der Winterbeleuchtung

Der Bremervörder City- und Stadtmarketingverein (BCSM) arbeitet seit längerer Zeit an der Idee, in der Innenstadt eine einheitliche, einladende Winterbeleuchtung zu installieren. Eine konkrete, großflächige Umsetzung scheiterte bisher an der Finanzierung. Es wurden bisher lediglich einzelne Elemente der alten Beleuchtung ausgetauscht, um die grundsätzliche Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Mit einer stimmungsvollen, neu konzipierten Beleuchtung soll die Bremervörder Innenstadt in der dunklen Jahreszeit in Szene gesetzt und eine behagliche Atmosphäre erzeugt werden, die attraktivitätssteigernd wirkt und die Aufenthaltsqualität sowie die Kaufkraft in der Stadt erhöht. Mit dieser Maßnahme soll zudem ein Alleinstellungsmerkmal positioniert und für die Zukunft neu aufgestellt werden.

Projekt 3: Schaffung einer Personalstelle im Bereich Standortmarkteting

Die Stadt Bremervörde beabsichtigt die Schaffung einer Stelle im Bereich des Standortmarketings. Die Aufgaben des Stadtmarketings werden bisher von verschiedenen Stellen (Bremervörder City- und Stadtmarketingverein, Natur- und Erlebnispark GmbH, einzelne Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung) wahrgenommen. Eine koordinierende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung existiert nicht.

Die zu schaffende Stelle hat die Aufgabe, die Umsetzung der Projekte aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“, insbesondere den Bewerbungsprozess für das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ zu begleiten und unabhängig vom Erfolg einer Aufnahme in das Programm die erarbeitete Strategie mit Leben zu füllen. Sie vernetzt die innenstadtrelevanten Akteure und fördert die Abstimmung untereinander, sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch der externen Aktiven.

Projekt 4: Neugestaltung des Wasserspielplatzes am Vörder See

Im Rahmen der dem Förderprogramm Perspektive Innenstadt zugrunde liegenden Gesamtstrategie "Stadt am Wasser-Stadt im Fluss" soll der im Programmgebiet befindliche Wasserspielplatz am Vörder See neu gebaut werden.

Der Wasserspielplatz musste in 2019 aufgrund baulicher Mängel stillgelegt werden. Die Stadt Bremervörde möchte nun mit einer grundlegenden Neuplanung des Areals einen attraktiven Spielbereich mit Wasserelementen zur Attraktivierung der Innenstadt schaffen. Mit seiner Reaktivierung soll ein innenstadtnaher Anziehungspunkt geschaffen werden, der geeignet ist, die Verbindung zwischen Innenstadt und Vörder See stärker herauszustellen und für eine erhöhte Aufenthaltsqualität - insbesondere für Familien mit Kindern - zu sorgen.

Im Zuge der Machbarkeitsstudie „Zukunftsfähiges Gesamtkonzept für den Natur- und Erlebnispark“ wurde das Architekturbüro WES aus Oyten damit beauftragt, ein Gutachten samt Vorplanung zu erstellen, mit dem Ziel das Spielareal neu anzulegen.

Ihre Ansprechpartnerin


Mareike Wilshusen
Zimmer 28, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-153
Fax: 04761 / 987-176
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Laufende Bauleitplanverfahren

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuell laufende Verfahren der Bauleitplanung.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dessen Änderungen bzw. Ergänzungen sowie die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) und deren Änderungen.

Für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen ist ein vorgegebenes Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) durchzuführen. Im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren erfolgen auch Beteiligungen der Öffentlichkeit, meist in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Ausgelegt werden der Planentwurf, der Begründungsentwurf sowie ggf. vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und sonstige Fachgutachten. Zu den ausliegenden Planentwürfen können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Auslegungen finden statt im Rathaus der Stadt Bremervörde, Rathausmarkt 1, 27432 Bremervörde, im Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (1. OG). Auf die Auslegungen wird in einer amtlichen Bekanntmachung hingewiesen, die in der Bremervörder Zeitung sowie auf dieser Internetseite veröffentlicht wird.

Die Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind während des jeweiligen Auslegungszeitraums auch hier abrufbar. Sollten keine Bekanntmachungen angezeigt werden, liegen derzeit keine Planentwürfe zur Einsicht aus.

Ihre Ansprechpartnerin


Alisa Steinberger
Zimmer 33, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-166
Fax: 04761 / 987-176
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