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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die nachfolgenden Erläuterungen setzen voraus, dass Sie wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis der Stadt Bremervörde geführt werden. Dies können Sie bei Bedarf im Wahlamt erfragen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragt werden. 1)
Telefonische Anträge und nicht dokumentierbare Anträge per SMS oder z. B. WhatsApp sind laut Wahlgesetz nicht zulässig. 

Bitte stellen Sie Briefwahlanträge möglichst frühzeitig.

Wenn Ihnen die Unterlagen zugesandt werden sollen, planen Sie bitte ausreichende Postlaufzeiten für die Zustellung und die Rücksendung des Wahlbriefes ein. Dieser muss spätestens am Wahltag, 18 Uhr, beim Empfänger vorliegen!

Empfänger für die von der Stadt Bremervörde ausgehändigten Briefwahlunterlagen ist der Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Anschrift steht auf dem roten Wahlbriefumschlag. 

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden und muss mindestens Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) enthalten:

Online
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen über eine hierfür eingerichtete Hompage beantragen. Diese Homepage erreichen Sie auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Persönlich
Sie sprechen während der Öffnungszeiten oder zum vereinbarten Termin in der Briefwahlausgabe vor, weisen sich aus (z. B. mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass) und erhalten Ihre Briefwahlunterlagen. Wenn Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bringen Sie diese bitte mit und füllen den Antrag auf der Rückseite möglichst schon zu Hause aus.

Wenn eine andere Person für Sie die Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen soll, benötigt diese eine schriftliche, von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Hierzu können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Wenn Ihnen diese (noch) nicht vorliegt, geben Sie in der schriftlichen Vollmacht bitte den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der bevollmächtigten Person an und erklären sich mit der Beantragung und/oder Abholung der Briefwahlunterlagen einverstanden.

Schriftlich
Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und senden ihn unterzeichnet in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bremervörde. Die Postanschrift lautet:

Stadt Bremervörde
Wahlamt
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde.

Alternativ können Sie den Antrag in den Briefkasten am Rathaus einwerfen, während der Öffnungszeiten an der Information abgeben, per Fax an die 04761-987151 übermitteln oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mailen.

Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung (noch) nicht vorliegt oder Sie diese nicht nutzen möchten, geben Sie in Ihrem Antrag bitte die vorgenannten Angaben an und ob Sie die Briefwahlunterlagen abholen möchten bzw. an welche Anschrift diese gesandt werden sollen.

1)    Wer den Wahlraum am Wahltag wegen einer plötzlicher Erkankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Gleiches gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bzw. die Einspruchsfrist versäumt hat oder ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf entstanden ist. Für diese Fälle wird am Samstag, den 8. Juni 2024, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, und am Sonntag, den 9. Juni 2024, in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sie ist über die Rufnummer 04761-987119 erreichbar.

Ihre Ansprechpartnerin


Heidi Bohlmann
Zimmer 24, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-231
Fax: 04761 / 987-151
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.