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Wählerverzeichnis

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt, in dem alle Wahlberechtigten erfasst sind. Nur wer im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, der 28. April 2024. Wer wahlberechtigt und an diesem Tag mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Bremervörde gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis Sonntag, den 19. Mai 2024, eine Wahlbenachrichtigung.

Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Zudem ist auf der Rückseite ein Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt.

Wenn Sie wahlberechtigt und nicht sicher sind, ob eine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können nur bis Sonntag, den 19. Mai 2024, gestellt werden.

Wahlberechtigte können das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes in der Zeit von Dienstag, den 21. Mai 2024, bis Freitag, den 24. Mai 2024, während der Öffnungszeiten des Wahlamt einsehen. 

Ihre Ansprechpartnerin


Ilona Heller
Zimmer 25, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-119
Fax: 04761 / 987-151
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.