Wahlrecht / Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Kommune ihren/seinen Wohnsitz hat.
Kommune ist bei der Wahl des Bürgermeisters und des Rates die Stadt Bremervörde, bei den Ortsratswahlen die jeweilige Ortschaft und bei den Wahlen auf Landkreisebene (Landrat und Kreistag) der Landkreis Rotenburg (Wümme).
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch Entscheidung eines Gerichts nach deutschem Recht kein Wahlrecht besitzt.
Ihre Ansprechpartnerin
Ilona Heller
Zimmer 25, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-119
Fax: 04761 / 987-151
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Marc Tomforde
Zimmer 30, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-110
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