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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die nachfolgenden Erläuterungen setzen voraus, dass Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Stadt Bremervörde eingetragen sind. Dies können Sie bei Bedarf im Wahlamt erfragen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 11. September 2026, 13 Uhr, beantragt werden.1)

Anträge auf Briefwahlunterlagen können wie folgt gestellt werden und müssen mindestens den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten:

Persönlich 

Sie sprechen während der Öffnungszeiten oder zum vereinbarten Termin in der Briefwahlausgabe  vor und weisen sich aus (z. B. mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass). Wenn Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bringen Sie diese bitte mit und füllen den Antrag auf der Rückseite möglichst schon zu Hause aus.

Wenn Sie eine andere Person mit der Antragstellung und/oder Abholung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche, von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Hierzu können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Wenn Ihnen diese (noch) nicht vorliegt, geben Sie in der schriftlichen Vollmacht bitte den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der bevollmächtigten Person an und erklären sich mit der Beantragung und/oder Abholung der Wahlunterlagen einverstanden.

Online

Mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder dem folgenden Link:

https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=3357008

Alternativ kann auch eine E-Mail mit den vorgenannte, persönlichen Daten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesandt werden.

Schriftlich

Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und senden ihn unterzeichnet in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bremervörde. Alternativ können Sie den Antrag in einen der Briefkästen am Rathaus einwerfen oder an der Information abgeben. Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung (noch) nicht vorliegt oder Sie diese nicht nutzen möchten, stellt Ihnen das Wahlamt gerne einen Antragsvordruck zur Verfügung.


1)  Wer den Wahlraum am Wahltag wegen einer plötzlicher Erkankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Gleiches gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses entstanden ist. Für diese Fälle wird am Samstag, den 12. September 2026, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, den 12. September 2021, in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sie ist über die Rufnummer (04761) 987-119 erreichbar.



Ihre Ansprechpartnerin


Ilona Heller
Zimmer 25, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-119
Fax: 04761 / 987-151
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.