Germelmann-Haus
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Vorteile der Eigentümer

Sie planen eine Modernisierung Ihrer Immobilile? Immobilieneigentümern, deren Immobilien innerhalb der Sanierungsgebiete "Innenstadt Mitte" und "Innenstadt Süd" liegen, bieten sich dabei einige Vorteile. Im Interesse einer erfolgreichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen steht neben der Verbesserung von Infrastruktureinrichtungen auch die Modernisierung privater Wohn- und Gewerbeimmobilien im Fokus der Förderung.

Stadtbildprägende Gebäude - Eigentümer können durch Zuschüsse profitieren

Im privaten Bereich können die Instandsetzung und die Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden durch Sanierungsmittel gefördert werden. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses an einen privaten Bauherrn ist der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt und dem Eigentümer, der vor Beginn der Maßnahme abzuschließen ist.

Hierzu empfielt sich eine rechtzeitige kostenlose Beratung vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der BauBeCon Sanierungsträger GmbH über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Gerne vermittelt die Stadt Ihnen ein Gespräch.

Ob Ihre Immobilie als stadtbildprägendes Gebäude eingestuft wurde, entnehmen Sie bitte der neben stehenden Liste.

Steuervorteile bei Gebäudemodernisierungen

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet besitzt, kann in den Genuss von Steuervorteilen kommen, wenn er an seinem Gebäude Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen durchführt. Das ist im Einkommensteuergesetz § 7h entsprechend geregelt.

Investitionen, beispielsweise die notwendige Instandsetzung oder Neueindeckung des Daches, Erneuerungen von Fenstern und Türen sowie die Modernisierung der Heizung, der elektrischen Installationen oder des Bades, die der Hauseigentümer vornimmt, können steuerlich abgesetzt werden. Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung (Modernisierung oder Instandsetzung) und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent der Herstellungskosten steuerlich absetzen kann. Im konkreten Fall sollten Hauseigentümer Informationen beim Steuerberater einholen.

Bitte beachten Sie, dass vor Beginn der Maßnahme eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt getroffen werden muss. In einem so genannten Modernisierungsvertrag werden die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten vorab festgehalten. Kostenvoranschläge sollten eingeholt werden, die als Grundlage für den Modernisierungsvertrag dienen.

Nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahme müssen die Rechnungen bei der Stadt vorgelegt werden. Nach Prüfung der Rechnungen erhalten die Hauseigentümer dann eine Steuerbescheinigung, die zusammen mit der nächsten Steuererklärung eingereicht werden kann.

Für Fragen und weitere Informationen rund um die Ausnutzung des Steuervorteils bei Gebäudemodernisierungen stehen die Stadt Bremervörde oder die BauBeCon Sanierungsträger GmbH zur Verfügung.