Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden die Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30.09.2027 vollenden werden; dazu zählen auch die Kinder, die am 01.10.2027 ihren 6. Geburtstag haben.

 

Da in Niedersachsen die ggfs. notwendige Sprachförderung bereits ein Jahr vor der Einschulung einsetzt, ist die Durchführung der Schulanmeldung mit einer Feststellung des Sprachstandes bei allen Kindern bis Anfang Mai 2026 erforderlich. Hierzu werden die betroffenen Erziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder von den jeweils zuständigen Grundschulen angeschrieben.

 

Die Möglichkeit der Einschulung von sog. „Kann“ – Kindern, die erst nach dem 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, bleibt weiter erhalten. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können diese Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Erziehungsberechtigten, die dieses wünschen, werden gebeten sich umgehend mit der zuständigen Grundschule in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren, da nunmehr auch die „Kann“ -Kinder gleichzeitig mit den schulpflichtigen Kindern angemeldet werden müssen. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleitung. Nähere Auskünfte hierzu kann die jeweils zuständige Schule erteilen.

 

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2027 und dem 30. September 2027 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai 2027 gegenüber der Schule abzugeben. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Stichtag 1. Mai verbietet es der Schule nicht, Kinder noch nach diesem Termin aufzunehmen, wenn sich die Erziehungsberechtigten noch umentscheiden sollten. Sie haben bei schuldhafter Versäumnis der Frist allerdings keinen Rechtsanspruch mehr auf die sofortige Einschulung (bzw. im umgekehrten Fall, bei Versäumung der Frist, auf „Aufschieben“).

 

Die Grundschule Bremervörde als auch die Grundschule Engeo werden nach Ostern die Anmeldevordrucke an alle Eltern von schulpflichtigen Kindern verschicken. Diese sind umgehend an die jeweilige Grundschule zurückzuschicken. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Schreiben der Grundschulen.

 

Falls hinsichtlich der Zuordnung von Straßen oder einzelnen Häusern zu einem Schulbezirk Unklarheiten bestehen, gibt die Stadtverwaltung auf Anfrage Auskunft (Rathaus, 1. OG, Zimmer 28, Tel.-Nr.: 987-231).

 

 

Bremervörde, den 01.04.2026

Die Schulleitungen der Grundschulen