Landesbehörde bittet um besondere Aufmerksamkeit
Aufgrund des angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst kann es am Mittwoch und Donnerstag, den 4. und 5. Februar 2026, regional zu Einschränkungen im Straßenbetriebs-dienst auf den Bundes- und Landesstraßen des Geschäftsbereichs Stade kommen. Betroffen ist auch der Winterdienst sowie der Betrieb der Schwingeklappbrücke. Darauf weist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Montag, den 2. Februar 2026, hin.
Der Winterdienst findet mit Einschränkungen statt, mit Verzögerungen muss hier gerechnet werden. Der Betrieb der Schwingeklappbrücke wird nur in Notfällen für Einsatzfahrzeuge temporär aufgenommen. Die Landesbehörde bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Allgemein zum Winterdienst der NLStBV
Landesweit rund 16.200 Kilometer an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und zusätzlich noch etwa 9.200 Kilometer Radwege halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Winter im Blick. Oberstes Ziel dabei ist, die Straßen griffig zu halten. In der vergangenen Saison hat die Landesbehörde knapp 52.000 Tonnen benötigt, um dieses Ziel zu erreichen – etwa 920 Tonnen im Durchschnitt pro Meisterei. Zum Vergleich: Im „Kältewinter“ 2012/13 waren es insgesamt 145.000 Tonnen, in der Saison 2018/19 dagegen 44.000 Tonnen.
Detaillierte Informationen zum Straßenbetriebsdienst und Winterdienst sind auf unserer Webseite zu finden: www.strassenbau.niedersachsen.de
Pressekontakt
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Stade
Carolin Selle
Tel.: (04141) 601-373
e-mail:
www.strassenbau.niedersachsen.de


