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Das Bundesmeldegesetz räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungsangaben:

  • an das Bundesamt für Personalmanagement nach dem Soldatengesetz,
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört,
  • an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volksentscheiden,
  • an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen,
  • an Adressbuchverlage.

Wenn ein Einwohner von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, muss er dies der Meldebehörde mitteilen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

 
Im Oktober 2020, die Hauptverwaltungsbeamten der

Stadt Bremervörde
Samtgemeinde Geestequelle
Samtgemeinde Selsingen
Gemeinde Gnarrenburg