Stadt Bremervörde erinnert eindringlich an die Einhaltung der Räum- und Streupflichten

Der Bauhof der Stadt Bremervörde ist aufgrund der winterlichen Witterung seit den frühen Morgenstunden im Einsatz und hält die Hauptverkehrsstraßen sowie die wichtigsten Gehwege im Stadtgebiet frei. Angesichts der aktuellen Wetterlage und der Vorhersage weiteren Schneefalls weist die Stadt Bremervörde die Bürgerinnen und Bürger noch einmal dringlich auf die geltenden Räum- und Streupflichten hin. Diese dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und sind verbindlich einzuhalten.

Gemäß § 3 der geltenden Straßenreinigungsverordnung der Stadt Bremervörde zum Winterdienst gilt:

Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege sowie Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege freizuhalten. Schmale Gehwege unter 1,00 Meter Breite sind vollständig zu räumen, breitere Gehwege mindestens auf einer Breite von 1,00 Meter. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein entsprechend breiter Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn zu räumen. Über Nacht gefallener Schnee muss werktags bis 7.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9.00 Uhr beseitigt sein.

Die Stadt Bremervörde appelliert an alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, ihren Winterdienst sorgfältig und rechtzeitig durchzuführen. Nur durch gemeinsames verantwortungsbewusstes Handeln kann die Sicherheit im Stadtgebiet auch bei winterlichen Bedingungen gewährleistet werden.