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Anmeldung Eheschließung, Trauung und Namensführung in der Ehe

Sie haben sich entschlossen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen? Nun, dies kann bekanntlich nur beim Standesamt geschehen und bedarf einer gewissen "Vorarbeit". Um Ihnen (und auch uns) die Arbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise:

Vor dem eigentlichen Ereignis ist zunächst die "Anmeldung der Eheschließung" erforderlich - besser bekannt unter dem früheren Begriff Aufgebot. Das Aufgebot ist seit dem 01.07.1998 durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden, der öffentliche Aushang ist gleichzeitig ersatzlos weggefallen.

Die Anmeldung der Eheschließung dient in erster Linie der Prüfung eventueller Ehehindernisse, d.h. die Standesbeamtin/der Standesbeamte prüft, ob (natürlich nur aus gesetzlicher Sicht) Ihrem Glück etwas im Wege steht, z.B. eine Verwandtschaft oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe.

Am 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Seither nimmt das Standesamt Anträge auf Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegen, ebenso die Anmeldungen für gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Es sollten möglichst beide Verlobte persönlich zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt gehen. Im Verhinderungsfall kann der Partnerin/dem Partner eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilt werden. Den entsprechenden Vordruck können Sie bei uns anfordern oder im Internet herunterladen.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes. Haben die Verlobten verschiedene Wohnsitze, können sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Möchten Sie in Bremervörde heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt? Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Falle die Unterlagen an das Standesamt Bremervörde weiterleiten. Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Bremervörder Bürgerin/Bürger die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einer anderen Stadt heiraten. Bei unterschiedlichen Orten bzgl. Anmeldung und Eheschließung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Falls Sie im Ausland heiraten möchten, stehen uns nur begrenzte Informationen zur Verfügung, die wir aber gerne an Sie weitergeben. Erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall bei uns bezüglich der nötigen Überbeglaubigungen für Ihre ausländische Heiratsurkunde und über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten vereinbaren Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung bitte vorher einen Termin mit uns unter Tel.: 04761 / 987-117.

Folgende Unterlagen werden benötigt

Je nach Familienstand und persönlicher Umständen werden unterschiedliche Unterlagen verlangt. Grundsätzlich gilt aber, dass beide Verlobte

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes am Wohnort

vorzulegen haben. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Bremervörde haben, müssen Sie sich nicht selbst um die Ausstellung der erweiterten Meldebescheinigung kümmern. Sie wird Ihnen im Rahmen der Anmeldung Ihrer Eheschließung seitens des Standesamtes ausgestellt.

Darüber hinaus benötigen Sie als ledige(r) deutsche(r), in Deutschland geborene(r) Staatsangehörige(r)

  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Die vorstehenden Informationen können unmöglich vollständig und abschließend sein, denn es gibt für jeden denkbaren Fall eine Ausnahme. Für nähere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt. Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt.

Kosten

Für die Anmeldung der Eheschließung sind zurzeit folgende Gebühren zu entrichten (Auszug aus der Gebührentabelle):

  • wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 50,00 €
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, fallen zusätzliche Gebühren an

Weiterhin fallen u.U. folgende Kosten an:

  • 1 Eheurkunde: 15,-- €
  • Familienstammbuch, je nach Ausführung: 24,00 – 40,00 €
  • Gebühr für die Nutzung des Backhauses: 100,00 €
  • Gebühr für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00€

(Stand: Okt. 2022)

Trauung

In der Bundesrepublik entfaltet nur die standesamtliche Trauung rechtliche Wirkungen. Wenn die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ist und die Prüfung der Unterlagen ergeben hat, dass Ihrem Glück nichts mehr im Wege steht, kann die Ehe geschlossen werden.

Trauzeugen sind seit dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht, ein oder zwei Zeugen können aber auf Wunsch hinzugezogen werden.

Trauzeuge kann i.d.R. jede volljährige, voll geschäftsfähige Person sein. Vor der Trauung machen Sie dazu bitte folgende Angaben: Vor- und Familienname, Anschrift. Am Tag der Eheschließung ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Wenn Sie bzw. die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei der Eheschließung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. (‚Ein Verzeichnis vereidigter Dolmetscher finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de.)

Im Anschluss an die Eheschließung wird die Erklärung von Ihnen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, in einer Niederschrift beurkundet, die auch Ihre Trauzeugen sowie ggf. die/der Dolmetscher*in unterschreiben.

Zur Eheschließung können Sie gerne Gäste mitbringen.

Namensführung in der Ehe

Nach § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt für die Namensführung in der Ehe folgendes:

Die Ehegatten können bei oder auch jederzeit nach der Eheschließung den Geburtsnamen der Frau oder den Geburtsnamen des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Die ehelichen Kinder führen den Ehenamen der Eltern. Seit 2005  besteht auch die Möglichkeit, den aus einer vorangegangenen Ehe erworbenen Familiennamen zum Ehenamen zu bestimmen.

Der Ehepartner, dessen Geburtsname nicht zum Ehenamen gewählt worden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den Familiennamen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt hat, dem gewählten Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der so bestimmte Doppelname darf nur aus zwei Namen bestehen. Sie werden mit einem Bindestrich verbunden. Besteht der zum Ehenamen gewählte Familienname bereits aus zwei Namen, so kann ihm kein weiterer Name hinzugefügt werden. Besteht der Familienname, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen dem Ehenamen hinzugefügt werden.

Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann bei der Eheschließung oder auch später abgegeben werden. Der Doppelname ist ständig zu führen. Er erstreckt sich weder auf den anderen Ehepartner noch auf die Kinder.

Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden. Nach einem Widerruf kann aber keine neue Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgegeben werden.

Soweit kein gemeinsamer Ehename bestimmt wird, führen die Ehegatten nach der Eheschließung ihre Familiennamen unverändert weiter. In diesem Fall können Sie jederzeit nach der Eheschließung noch einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.

Hier einige Beispiele:

Einer der Geburtsnamen der Verlobten wird bei der Eheschließung zum gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmt:

Ehename Meier:                       Herr Meier und Frau Meier geb. Müller oder

Ehename Müller:                      Frau Müller und Herr Müller geb. Meier

Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich.

Wird ein gemeinsamer Ehename gewählt, kann derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, einen Doppelnamen führen, d.h. er kann den Geburtsnamen vor den Ehenamen stellen, oder an den Ehenamen anfügen.

Ehename Meier:                       Herr Meier und Frau Meier-Müller geb. Müller oder

                                               Herr Meier und Frau Müller-Meier geb. Müller

Ehename Müller                       Frau Müller und Herr Müller-Meier geb. Meier oder

                                               Frau Müller und Herr Meier-Müller geb. Meier.

Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden.

War einer oder waren beide Partner bereits verheiratet oder sind gemeinsame Kinder oder Kinder aus anderen Partnerschaften vorhanden, werden die Möglichkeiten noch vielseitiger, so dass hier nicht alle möglichen Kombinationen aufgeführt werden können. Hier muss auf die Beratung im Einzelfall verwiesen werden.

Ihre Ansprechpartner


Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
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