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Was erledige ich wo?

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Gaststättengewerbe (Anzeige)

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, grundsätzlich vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen bei der Stadt Bremervörde anzuzeigen.

Wird mit der Anzeige angegeben, dass alkoholische Getränke angeboten werden sollen, so hat die Stadt Bremervörde die Zuverlässigkeit der oder des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat die oder der Gewerbetreibende zugleich mit der Anzeige grundsätzlich einen Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung vorzulegen. Diese sind beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde des Gewerbetreibenden zu beantragen.

Die Stadt Bremervörde informiert umgehend den Landkreis Rotenburg/W. (Fachbereiche Bau/Bauaufsicht, Immissionsschutz, Jugend, Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung), das Hauptzollamt, das zuständige Finanzamt und die Polizei über die Anzeige. Diese Stellen werden dann nach den für ihren Bereich geltenden Vorschriften noch vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn tätig.

Für die Anzeige ist der Vordruck "Anzeige eines Gaststättengewerbes" zu verwenden. Die beigefügten Merkblätter sind unbedingt zu beachten!

Kosten

ab 45,00 €, je nach Größenordnung

Ihr Ansprechpartner


Volker Schomaker
Zimmer 14, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-132
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.