Fäkalschlammbeseitigung
Grundstücke, bei denen das Abwasser nicht über die zentrale Abwasserbeseitigung entsorgt werden kann, müssen dies in einer Kleinkläranlage reinigen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden darf. Der dadurch anfallende Fäkalschlamm wird durch die Stadt bedarfsweise abgefahren.
Benötigte Unterlagen
- Kopie der wasserbehördlichen Erlaubnis (Landkreis Rotenburg Wümme)
- Abnahmebericht (Landkreis Rotenburg Wümme)
- Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage
- letzter Wartungsbericht
Die Wartungsberichte sind der Stadt unaufgefordert zu übermitteln. Die Meldung kann gegebenenfalls durch die Wartungsfirmen erfolgen, sofern diese vom Eigentümer entsprechend beauftragt werden.
Bei Bauvorhaben sind neben dem üblichen Bauantrag gesonderte Anträge auf Genehmigung einer Kleinkläranlage beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Tel. 04761/983-0, zu stellen.
Ihre Ansprechpartnerin
Selena Lührs
1. OG, Zimmer 40
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987 - 167
Fax: 04761 987 - 174
E-Mail:



