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Was erledige ich wo?

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Fäkalschlammbeseitigung

Grundstücke, bei denen das Abwasser nicht über die zentrale Abwasserbeseitigung entsorgt werden kann, müssen dies in einer Kleinkläranlage reinigen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden darf.

Voraussetzung für eine Fäkalschlammentsorgung nach Abwasserbeseitigungssatzung ist, dass durch den/ die Grundstückseigentümer/in die Durchführung regelmäßiger fachgerechter Messungen/ Untersuchungen sichergestellt und der Abwasserbeseitigung der Stadt Bremervörde nachgewiesen wird, anhand derer die Notwendigkeit einer Fäkalschlammabfuhr beurteilt werden kann.  Zur bedarfsweisen Abfuhr des dadurch anfallenden Fäkalschlamms beauftragt die Stadt eine Abfuhr gemäß Ihres Wartungsberichtes.

Die Wartungsberichte sind der Stadt unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen zu übermitteln. Dieses können Sie per Post, per Mail oder über das Kontaktformular Eigenbetrieb Abwasser im Serviceportal der Stadt Bremervörde erledigen. Die Meldung kann gegebenenfalls durch die Wartungsfirmen erfolgen, sofern diese vom Eigentümer entsprechend beauftragt werden.

Benötigte Unterlagen
  • Kopie der wasserbehördlichen Erlaubnis (Landkreis Rotenburg Wümme)
  • Abnahmebericht (Landkreis Rotenburg Wümme)
  • Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage
  • letzter Wartungsbericht

Bei Bauvorhaben sind neben dem üblichen Bauantrag gesonderte Anträge auf Genehmigung einer Kleinkläranlage beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Tel. 04761/983-0, zu stellen.

Rechtsgrundlagen

  pdf Abwasserbeseitigungssatzung (Neufassung verkündet am 19.12.2024)(254 KB)

 

Ihre Ansprechpartnerin


Selena Lührs
1. OG, Zimmer 40
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987 - 167
Fax: 04761 987 - 174
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