Kanalbenutzungsgebühren
Die Gebühren bemessen sich nach der vom Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Schmutzwassermenge. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Bemessungsgrundlage sind die von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Wassermengen (Frischwassermaßstab) sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).
Ihre Ansprechpartnerin
Christina Martens
Zimmer 37, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
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