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Was erledige ich wo?

A

Kanalbenutzungsgebühren

Die Gebühren bemessen sich nach der vom Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Schmutzwassermenge. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Bemessungsgrundlage sind die von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Wassermengen (Frischwassermaßstab) sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).

Ihre Ansprechpartnerin


Christina Martens
Zimmer 37, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-106
Fax: 04761 / 987-174
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.