Hundeangelegenheiten
nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Seit dem 01.07.2013 bestehen für alle Hundehalter- und Hundehalterinnen folgende Verpflichtungen:
- Kennzeichnungspflicht
- Haftpflichtversicherung
- Sachkunde
- Hunderegister Niedersachsen
Frei umherlaufende Hunde oder andere Tiere, von denen eine Gefahr oder Belästigung ausgeht.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Durch Hunde auf Straßen, Wegen und Plätzen verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich durch die den Hund begleitenden Personen, im übrigen durch den Hundehalter zu beseitigen.
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartnerin
Birte Butt
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-138
Fax: 04761 / 987-139
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