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Insolvenzrecht

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit müssen Privatpersonen und Firmen sich Gedanken machen, wie sie ihre finanzielle Situation mit Hilfe von Beratern oder Richtern wieder in geregelte Bahnen führen können. Bei Firmen sind die "Organe" der Gesellschaft auch schon bei Überschuldung verpflichtet, sich aktiv um eine Problemlösung - notfalls mit gerichtlichen Verfahren - zu kümmern. Auch die Gläubiger können als Vollstreckungsmaßnahme die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

Weitere Einzelheiten können der Broschüre "Information zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung" des Niedersächsischen Justizministeriums entnommen werden.

Die Stadtkasse der Stadt Bremervörde führt keine Schuldnerberatung durch, sondern vertritt die Stadt Bremervörde als Gläubigerin in Insolvenzverfahren. Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können bei der Stadtkasse der Stadt Bremervörde Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.

Ihr Ansprechpartner


Marco Buck
Zimmer 50, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-122
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.