Ansicht Rathaus
Ansicht Rathaus
previous arrow
next arrow

Was erledige ich wo?

A

Gewerbesteuer

Für Gewerbebetriebe wird nach dem Ertrag eine Gewerbesteuer erhoben. Der Gewerbeertrag wird durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Gewerbesteuer unterliegt grundsätzlich jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommsteuergesetzes zu verstehen. Steuerschuldner ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.

Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbeteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle.

Die Höhe des Hebesatzes wird vom Rat der Stadt Bremervörde beschlossen, wobei die Festsetzung grundsätzlich bis zum 30.06. eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres zu treffen ist. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur gefasst werden, wenn dieser die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt derzeit 380 v.H.

Ihr Ansprechpartner


Yannic du Carrois
Zimmer 53, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-123
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.