Aufgrabungen / Aufgrabungsgenehmigungen
Nach niedersächsischem Straßenrecht ist die Stadt Bremervörde für den Bau, die Unterhaltung sowie für die Instandsetzung der in ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen und öffentlichen Feld- und Waldwege verantwortlich (sog. Straßenbaulast). Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und zur Vermeidung von Gefährdungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist es unbedingt erforderlich, dass bei Aufgrabungen die entsprechenden Regelungen beachtet und die Verkehrsflächen in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.
Sofern eine öffentliche Straße für die Verlegung neuer Leitungen (Strom, Gas, Wasser oder Telekommunikation) oder Reparaturarbeiten an vorhandenen Leitungen aufgegraben werden muss, wird dafür eine Genehmigung benötigt.
Der "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" ist schriftlich bei der Stadt Bremervörde zu stellen. Der Antrag kann über das folgende Online-Formular gestellt werden.
Ihre Ansprechpersonen
Axel Ehlers
Städtischer Bauhof
Bürgermeister-Reitmann-Str. 22
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 982 97 66
Fax: 04761 / 926 48 49
E-Mail:
Selena Lührs
1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987 - 0
Fax: 04761 987 - 174
E-Mail: