Namensführung in der Ehe
Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach den §§ 1355 und 1355 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Am 1. Mai 2025 trat das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnete neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Ehegatten ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen.
Zu weiteren Informationen siehe Namensführung in der Ehe.
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Infoblatt Namensführung in der Ehe(28 KB)
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