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Was erledige ich wo?

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Feiertagsgesetz

Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten. Welche öffentlich bemerkbaren Handlungen an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind kann erfragt werden, Ausnahmen können beantragt werden.

 

Ihr Ansprechpartner


Yvonne Krahl
Zimmer 11, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-130
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.