Namenserklärungen
Namenserklärungen werden abgegeben z.B. zur nachträglichen Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens, Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen, Wiederruf der Bestimmung eines Ehenamens, Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, Namenserteilungen, Einbennung durch Heirat bei „Patchwork“-Familien, Neubestimmung des Familiennamens des Kindes bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge, Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen, Namenserklärung gem. § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG), usw.
Ebenso sind Namenserklärungen möglich, wenn ein Name nach einem anwendbaren ausländischem Recht erworben wurde und die Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet z.B. durch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder nach Einbürgerung.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist vorab eine telefonische Beratung erforderlich. Bei diesem Gespräch kann man schon versuchen festzustellen, welche Unterlagen zur beabsichtigten Namenserklärung vorgelegt werden müssen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen von einem allgemein beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen werden.
Zur Aufnahme der eigentlichen Namenserklärung wird dann ein Termin nach Absprache vereinbart.
Ihre Ansprechpartner
Andreas Kieslich
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27432 Bremervörde
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Alexander Tiburtius
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