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Anmeldung Eheschließung, Trauung und Namensführung in der Ehe

Anmeldung Eheschließung, Trauung und Namensführung in der Ehe

Sie haben sich entschlossen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen? Nun, dies kann bekanntlich nur beim Standesamt geschehen und bedarf einer gewissen "Vorarbeit". Um Ihnen (und auch uns) die Arbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise:

Vor dem eigentlichen Ereignis ist zunächst die "Anmeldung der Eheschließung" erforderlich - besser bekannt unter dem früheren Begriff Aufgebot. Das Aufgebot ist seit dem 01.07.1998 durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden, der öffentliche Aushang ist gleichzeitig ersatzlos weggefallen.

Die Anmeldung der Eheschließung dient in erster Linie der Prüfung eventueller Ehehindernisse, d.h. die Standesbeamtin/der Standesbeamte prüft, ob (natürlich nur aus gesetzlicher Sicht) Ihrem Glück etwas im Wege steht, z.B. eine Verwandtschaft oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe.

Am 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Seither nimmt das Standesamt Anträge auf Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegen, ebenso die Anmeldungen für gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Es sollten möglichst beide Verlobte persönlich zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt gehen. Im Verhinderungsfall kann der Partnerin/dem Partner eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilt werden. Den entsprechenden Vordruck können Sie bei uns anfordern oder im Internet herunterladen.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes. Haben die Verlobten verschiedene Wohnsitze, können sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Möchten Sie in Bremervörde heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt? Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Falle die Unterlagen an das Standesamt Bremervörde weiterleiten. Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Bremervörder Bürgerin/Bürger die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einer anderen Stadt heiraten. Bei unterschiedlichen Orten bzgl. Anmeldung und Eheschließung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Falls Sie im Ausland heiraten möchten, stehen uns nur begrenzte Informationen zur Verfügung, die wir aber gerne an Sie weitergeben. Erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall bei uns bezüglich der nötigen Überbeglaubigungen für Ihre ausländische Heiratsurkunde und über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten vereinbaren Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung bitte vorher einen Termin mit uns unter Tel.: 04761 / 987-116.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen verlangt. Grundsätzlich gilt aber, dass beide Verlobte

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes am Wohnort

vorzulegen haben. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Bremervörde haben, müssen Sie sich nicht selbst um die Ausstellung der erweiterten Meldebescheinigung kümmern. Sie wird Ihnen im Rahmen der Anmeldung Ihrer Eheschließung seitens des Standesamtes ausgestellt.


Darüber hinaus benötigen Sie als ledige(r) deutsche(r), in Deutschland geborene(r) Staatsangehörige(r)

  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Die vorstehenden Informationen können unmöglich vollständig und abschließend sein, denn es gibt für jeden denkbaren Fall eine Ausnahme. Für nähere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt (Telefonnummer siehe oben). Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt.


Für die Anmeldung der Eheschließung sind zurzeit folgende Gebühren zu entrichten (Auszug aus der Gebührentabelle):

  • wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 75,00 €
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist fallen zusätzlich Gebühren an.                                

weiter anfallende Gebühren können aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen sehr variieren und können deshalb nicht abschließend genannt werden.


Trauung

In der Bundesrepublik entfaltet nur die standesamtliche Trauung rechtliche Wirkungen. Wenn die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ist und die Prüfung der Unterlagen ergeben hat, dass Ihrem Glück nichts mehr im Wege steht, kann die Ehe geschlossen werden. Ihre Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen (s. nachstehende Ausführungen).

Trauzeugen sind seit dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht, ein oder zwei Zeugen können aber auf Wunsch hinzugezogen werden.

Trauzeuge kann i.d.R. jede volljährige, voll geschäftsfähige Person sein. Vor der Trauung machen Sie dazu bitte folgende Angaben: Vor- und Familienname, Anschrift. Am Tag der Eheschließung ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Wenn Sie bzw. die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei der Eheschließung die Anwesenheit einer/s Dolmetscher*in/s erforderlich. (‚Ein Verzeichnis vereidigter Dolmetscher finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de.)

Im Anschluss an die Eheschließung wird die Erklärung von Ihnen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, in einer Niederschrift beurkundet, die auch Ihre Trauzeugen sowie ggf. die/der Dolmetscher*in unterschreiben.

Zur Eheschließung können Sie gerne Gäste mitbringen.


Namensführung in der Ehe

Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach den §§ 1355 und 1355 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Am 1. Mai 2025 trat das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnete neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Ehegatten ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen.

Zu weiteren Informationen siehe Namensführung in der Ehe.

Ihre Ansprechpartner


Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
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