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Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach § 144 BauGB

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen gemäß § 144 BauGB einer besonderen Genehmigung:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch einer baulichen Anlage
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen (hierunter fallen z.B. auch Dach- und Fassadenarbeiten, Veränderungen an Fenstern und Türen, Erneuerung von Bädern, Heizungsanlagen etc., Änderungen am Wohnungsgrundriss oder Veränderung des Wohnumfeldes)
  • Miet- und Pachtverträge über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes mit einer befristeten Laufzeit von mehr als einem Jahr
  • Rechtsgeschäftliche Veräußerung von Grundstücken / Wohnungseigentum etc. sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
  • Grundbuchliche Belastung von Grundstücken / Wohnungseigentum etc. (u. a. Grundschuldbestellungen, Eintragung von Grunddienstbarkeiten)
  • Schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der beiden vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
  • Begründung, Änderung oder Aufhebung von Baulasten
  • Jede Veränderung der Grundstücksgrenzen (Grundstücksteilungen oder -vereinigungen, Flurstückszerlegungen)
  • Die Genehmigung ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Bei Abschluss von Grundstückskaufverträgen ist der beurkundende Notar zur Antragstellung berechtigt.

Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben besteht eine Besonderheit. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird in diesen Fällen von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, im Einvernehmen mit der Stadt erteilt. Ein Bauherr muss demnach zwei Anträge an den Landkreis über die Stadt Bremervörde stellen, nämlich den Antrag auf die sanierungsrechtliche Genehmigung seines Bauvorhabens sowie den Bauantrag.

Für die Beantragung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung steht Ihnen Formular zur Verfügung. Ein Antrag kann aber auch formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden. In jedem Fall sollten die Angaben so umfassend sein, dass erkennbar ist, wofür die Genehmigung beantragt wird.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Formloser Antrag mit entsprechenden Anlagen (z.B. Pläne, Fotos, ggf. Angebotskopien, Kaufvertrag bei der Veräußerung eines Grundstücks usw.)

Ihre Ansprechpartner


Sarah Poguntke
Zimmer 32, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-163
Fax: 04761 / 987-176
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Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
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