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Abwasserabgabe (Festsetzung)

Für Grundstücke, auf denen die Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen (Drei-Kammer-Gruben) erfolgt, ist eine Abwasserabgabe zu entrichten, sofern für diese Kleinkläranlagen bisher der Nachweis, dass die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht, noch nicht erbracht wurde. Der Nachweis ist dabei gegenüber dem Landkreis Rotenburg (Wümme), Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle Bremervörde, Amtsallee 7, 27432 Bremervörde zu erbringen.

Die Abwasserabgabe ist neben der Fäkalschlammgebühr, die für die Entnahme des Schlammes aus der Grube gezahlt wurde, zu entrichten.

Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei nach der Anzahl der zum 30.06. des Kalenderjahres mit Hauptwohnung auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner. Die Veranlagung dieser Abgabe erfolgt durch die Stadt Bremervörde.

Die Abwasserabgabe beträgt 17,90 €/Jahr je Einwohner.

 

 

Ihre Ansprechpartner


Fachbereich Finanzen
2. OG, rechter Flur
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-129
Fax: 04761 / 987-176
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