Fäkalschlammgebühren
Die Fäkalschlammgebühr wird für die Abfuhr des Klärschlamms aus Kleinklärnlagen und abflusslosen Sammelgruben erhoben. Eine rechtzeitige Abfuhr wirkt sich positiv auf die Reinigungsleistung und die Lebensdauer der Kleinkläranlage aus.
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