Zufahrten
Für die Erstellung oder Änderung einer Grundstückszufahrt muss ein Antrag gestellt werden. Das Anlegen oder die Erweiterung der Grundstückszufahrt bedarf der Sondernutzungserlaubnis. Dafür fällt eine einmalige Gebühr an.
Die Baukosten einer zusätzlichen Zufahrt bzw. einer Verbreiterung der bestehenden, trägt der Antragsteller. Die Arbeiten müssen von einer anerkannten Fachfrima durchgeführt werden.
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